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Digitale Barrierefreiheit

Erreichen Sie mit einer barrierefreien Website mehr Kunden

Warum eine barrierefreie Website unverzichtbar ist

Stellen Sie sich vor, Ihre Website ist nicht nur ein digitales Aushängeschild Ihres Unternehmens, sondern ein Ort, an dem wirklich jeder Besucher – unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten – willkommen ist. Eine barrierefreie Website ist nicht einfach nur ein Trend, sondern eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Warum? Weil sie Ihnen den Zugang zu einem riesigen, oft übersehenen Markt eröffnet: Menschen mit Behinderungen. In Deutschland allein leben Millionen von Menschen mit verschiedenen Einschränkungen, sei es im Sehen, Hören, der Motorik oder der Kognition. Wenn Ihre Website nicht barrierefrei ist, bleiben Ihnen diese potenziellen Kunden buchstäblich verborgen.

Aber es geht um weit mehr als nur um Reichweite. Eine barrierefreie Website zeigt, dass Ihr Unternehmen Verantwortung übernimmt und den Wert von Inklusion versteht. Es ist ein starkes Signal an Ihre Kunden und Partner, dass Sie alle Menschen gleichermaßen wertschätzen und niemanden ausschließen möchten. Dies stärkt nicht nur Ihr Markenimage, sondern fördert auch die Kundenbindung und -zufriedenheit, da sich alle Nutzer auf Ihrer Website willkommen und verstanden fühlen.

Um die Inklusion im digitalen Geschäftsverkehr voranzubringen, wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet, welches am 28.06.2025 in Kraft tritt. Dieses Gesetz schreibt vor, dass digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Falls bis zum 28.06.2025 noch keine entsprechenden Maßnahmen eingeleitet wurden, drohen Sanktionen und Bußgelder in Höhe von 100.000,00€. Barrierefreiheit ist ein Prozess und wird Sie bei Ihrer Website-Optimierung fortlaufend begleiten. Unsere Experten können Sie auf dem Weg zu einer barrierefreien Website in der Planung, Umsetzung und Betreuung unterstützen.

Quick Facts

4 Fakten, warum Barrierefreiheit ein Muss ist

Fakt #1
Alternde Bevölkerung

Ein Drittel der Bevölkerung wird bis 2030 über 65 Jahre alt sein. Um diese zu unterstützen, ist eine digitale Barrierefreiheit unerlässlich.

Fakt #2
Entwicklung von Behinderungen

Im Laufe des Lebens werden bis zu 94% der Behinderungen erworben, daher ist eine barrierefreie digitale Umgebung notwendig.

Fakt #3
Zahl der Menschen mit Einschränkungen

Allein in Deutschland leben 10% der Bevölkerung mit Schwerbehinderungen, das entspricht ca. 7,8 Millionen Menschen. Damit alle am digitalen Leben teilhaben können, ist digitale Barrierefreiheit unerlässlich.

Fakt #4
Altersbedingte Behinderungen

Altersbedingte Behinderungen erfordern eine digitale Barrierefreiheit. 45% der Menschen mit Schwerbehinderung sind 55 Jahre oder älter.

Mehr als nur Design: Ihre Website barrierefrei und zukunftssicher gestalten – mit unserer Expertise

Als erfahrene Agentur wissen wir, wie entscheidend es ist, dass Ihre Website nicht nur gut aussieht, sondern auch funktional und zugänglich für alle ist. Wir verfügen über das Know-how und die Werkzeuge, um Ihre Website nach den neuesten Standards der Barrierefreiheit zu gestalten. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Corporate Identity erhalten bleibt und die User Experience für alle Nutzergruppen optimiert wird.

Dabei unterstützen wir Sie:

  • Professionelle Beratung im Bereich User Experience/User Interface, um sicherzustellen, dass Ihr digitales Produkt höchste Nutzerfreundlichkeit bietet

  • Entwicklung einer technisch barrierefreien Website aus Entwicklersicht, um sicherzustellen, dass die Website der Konformitätskriterien entspricht

  • Erstellung eines barrierefreien Webdesigns für Ihren Webauftritt

  • Erstellung von barrierefreiem Content für Ihre Website

Betrifft mich das BFSG?

Sind Sie sich unsicher, ob Sie das BFSG betrifft? Dann sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  1. Habe ich kein Kleinstunternehmen? (über 10 Beschäftigte & über 2 Millionen Euro Umsatz)

  2. Handelt es sich bei meinem Unternehmen um ein B2C Business?

  3. Handelt es sich bei meiner Website um keine reine Präsentationsseite?

  4. Verkaufe ich Produkte oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr?

  5. Existieren auf meiner Webseite Möglichkeiten des elektronischen Geschäftsverkehrs wie Online-Terminbuchungen, Abonnements oder andere Interaktionsmöglichkeiten?

Falls Sie diese Fragen mit JA beantworten können, kann es sein, dass Sie das BFSG betrifft.

Hinweis: Wir bieten keine Rechtsberatung an. Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie das BFSG betrifft, lassen Sie dies von einem Anwalt prüfen.

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung bringt eine barrierefreie Website Ihrem Unternehmen bedeutende Vorteile: Sie erreichen eine größere Zielgruppe, können die Performance innerhalb der Suchmaschine erhöhen, verbessern die Benutzererfahrung und stärken Ihr Markenimage durch gelebte Inklusion. Gleichzeitig sichern Sie sich Wettbewerbsvorteile und bereiten sich auf mögliche zukünftige gesetzliche Anforderungen vor.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist für Sie relevant?
Jetzt unverbindlich anfragen

Unsere starke Partnerschaft für Ihren Erfolg

Um die Website unserer Kunden für das BFSG vorzubereiten, arbeiten wir partnerschaftlich mit dem Software-Anbieter Eye-Able zusammen. Die Eye-Able Report Software scannt das gesamte System auf WCAG-Konformität und ermöglicht durch regelmäßige Konformitätstests ein bis zu 50% schnelleres Erreichen der digitalen Barrierefreiheit. Zusätzlich kontrollieren unsere Barrierefreiheits-Experten die Website auf alle Kriterien, die einer menschlichen Prüfung unterliegen. Somit können Sie Ihre Website auch für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich machen.

Woran erkenne ich eine barrierefreie Website?

  • Lesbarkeit & Farbkontrast
  • Einfache Navigation
  • Alt-Texte für Bilder
  • Untertitel & Transkripte
  • Wenig Animationen
  • Technische Kompatibilität
  • Verständliche Sprache

Eine barrierefreie Website sollte gut lesbar sein und hohe Farbkontraste haben, damit alle Menschen sich schnell zurechtfinden.

Die Navigation der Website sollte einfach zu bedienen sein, damit Nutzer schnell und intuitiv zum Ziel gelangen.

Alternativtexte für Bilder, sogenannte Bildbeschreibungen, helfen Menschen, die schlecht oder nicht sehen können, Darstellungen zu erfassen.

Damit auch Menschen mit Einschränkungen beim Hören Video-Content erfassen können, sollten Videos mit Untertiteln versehen sein. Auch Transkripte sind eine gute Hilfe.

Auf blinkende oder sich schnell bewegende Elemente sollte verzichtet werden, um bsp. Epileptikern das Surfen auf der Website möglich zu machen.

Eine Website sollte kompatibel sein mit Technologien, die es Menschen mit Einschränkungen leichter machen, digitale Inhalte zu erfassen. Dazu zählen bspw. Screen Reader.

Die Sprache der Website sollte klar und verständlich sein, damit User wenig Schwierigkeiten haben, den Content zu verstehen.

Arbeitsweise

Unsere Arbeitsweise im Bereich barrierefreie Websites

01

Toolbasierte Prüfung

Für einen ersten Überblick starten wir mit einem vollständigen Crawl Ihrer Website auf Barrierefreiheit.

02

Händische Prüfung

Im Nachgang prüfen wir Ihre Website händisch auf Punkte, die nicht automatisch erfasst werden können, sondern von einem Menschen auf Sinnhaftigkeit geprüft werden müssen.

03

Handlungsempfehlungen

Anhand der Prüfungen erstellen wir einen priorisierten Maßnahmenkatalog, indem wir aufzeigen, was umgesetzt werden muss, damit Ihre Website barrierefrei wird.

04

Umsetzung der Maßnahmen

Im Anschluss werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von unseren Content-, Design- und Entwickler-Teams umgesetzt.

05

Beratung und Reporting

Digitale Barrierefreiheit ist ein Prozess. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Umsetzung und behalten die Zahlen im Blick.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Was kann ich tun, um vor Sanktionen geschützt zu sein?

Wenn Sie bis zum 28.06.2025 eine Barrierefreiheitserklärung auf deiner Website hast, sind Sie vorerst vor Sanktionen geschützt.

Wie kann ich meine Website barrierefrei machen?

Zu einer barrierefreien Website gehören z.B. eine einfache Navigation, gute Lesbarkeit und hohe Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel und Transkripte für Medien und die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien wie Screen Reader o.ä.

Müssen B2B-Webistes auch barrierefrei sein?

Laut gesetzlichen Vorgaben müssen B2B-Websites nicht barrierefrei sein. Jedoch kann es auch für ein B2B-Unternehmen sinnvoll sein, die Website barrierefrei zu gestalten, denn dadurch können auch noch verborgene potenzielle Kunden angesprochen werden und das Markenimage kann aufgebessert werden.

Mein Produkt wird gar nicht von Menschen mit Einschränkungen genutzt. Warum sollte ich das machen?

Auch wenn ihr Produkt derzeit nicht gezielt von Menschen mit Einschränkungen genutzt wird, gibt es dennoch überzeugende Gründe, Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Etwa 10% der deutschen Bevölkerung leben mit einer schweren Behinderung, das entspricht ca. 7,8 Millionen Menschen. Der Anteil der beeinträchtigten Personen nimmt mit dem Alter zu - etwa ein Drittel der Bevölkerung sind 65 Jahre oder älter. Fast 80% der Behinderungen betreffen Menschen im Alter ab 55 Jahren (Stand 2022). Um diese Menschen nicht aus Ihrer Zielgruppe auszuschließen, sollten Sie Ihre Website barrierefrei gestalten.

Was sind WCAG-Richtlinien und Konformitätsstufen?

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten, die drei Konformitätsstufen – A (grundlegend), AA (erweitert) und AAA (umfassend) – definieren, um sicherzustellen, dass Websites für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich sind.

Kontakt

Wir beraten Sie gerne!

Sie wollen Ihre Website barrierefrei gestalten? Wir helfen Ihnen dabei! Fragen Sie jetzt an und lassen Sie uns Ihre Möglichkeiten besprechen!

Simon Lamers

New Business Sales

T 04131 2143 007

E s.lamers@web-netz.de